Wer Qualifiziert?
Um ein F-1 Visum zu erhalten, müssen Sie erst von
einer Schule, einer Hochschule oder einer Universität
angenommen werden, die durch den INS akkreditiert worden ist um fremde
Kursteilnehmer einzuschreiben.
Auβerdem können Sie ein F-1 Visum erhalten, wenn
Sie eine Grammatikschule, Hoch- oder Junior Hochschule besuchen.
Sie müssen in der Lage sein zu zeigen,
dass Sie genügend Geld oder finanzielle Unterstützung
haben um für Ihr Studium in den U.S. zu zahlen, ohne arbeiten
zu müssen. Sie müssen auch beweisen, dass Sie
nicht in die US einwandern möchten.
Schritt 1: Einschreibung in einer
Schule, einer Hochschule oder einer Universität
Sie sollten jede mögliche Schule, für die Sie sich interessieren anrufen oder
anschreiben und ihre Antragsformulare ausfüllen.
Sie könnten von einigen Schulen aufgefordert werden
einen „Englisch als Fremdsprache“ (TOEFL)
Test als Teil Ihres Antrags zu schreiben.
Schritt 2: Freigabe des Formulars I-20 durch die
Schule
Nachdem Sie für die Aufnahme akzeptiert worden sind, wird die
Schule das Formular I-20 - Zertifikat der Eignung für den
Nicht-Immigranten F-1 Studentenstatus – herausgeben.
Anmerkung: Bevor die Schule das Formular I-20 heraus gibt, muss
sichergestellt sein, dass Sie die nötigen finanziellen Mittel haben um Ihre ganztägigen Studien zu bezahlen (ohne zu arbeiten).
Schritt
3: Beweis von Genügend Finanziellen Mitteln:
Ihr Formular I-20 spezifiziert die geschätzten Kosten von
einem Jahr an der Schule.
Der Beweis, dass Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen, kann mit Ihrem eigenen Kapital oder
demjenigen von nahen Familienmitgliedern verbunden sein.
Das Folgende sind die Arten, wie Sie beweisen können, dass Sie
genügend Mittel haben:
-
Wenn Sie die persönlichen finanziellen
Mittel haben um für
Ihre eigene Ausbildung zu zahlen, sollten Sie die folgenden Dokumente
als Beweis einreichen:
Bankkonto Informationen
Verbürgungs-Erklärung

-
Wenn Sie nicht über
die persönlichen Mittel verfügen
um Ihr Studium zu bezahlen, benötigen Sie eine eidesstattliche
Erklärung
von einem unmittelbaren Familienmitglied, das die finanzielle Unterstützung
zusagt
Eidesstattliche
Bescheinigung der Unterstützung -
Die eidesstattliche Bescheinigung der Unterstützung kann von
einem Familienmitglied (Elternteil, Bruder oder Schwester) aufgestellt
werden. Es sollte weniger als sechs Monate alt sein zum Zeitpunkt der
Einreichung des Antrags. Die eidesstattliche Erklärung
der Unterstützung muss von den folgenden Dokumenten begleitet
werden:
Bankbriefe
Steuerunterlagen
Im
Falle, dass ein entfernter Verwandter oder ein Freund Sie unterstützen
sollte, muss das Geld direkt in Ihr persönliches Bankkonto
deponiert werden.
Schritt 4: Wo man den Antrag beim INS oder beim
Konsulat einreicht
Im Falle, dass der Student schon mit einem
zeitbegrenzten Visum in den U.S. ist, muss der Antrag für den F-1 Status beim regionalen Büro des INS eingereicht werden. Wenn der
Antrag akzeptiert wird, bekommt der Student eine Akzeptanz-Notiz von
der INS per Post zugeschickt.
Im Falle, dass der Student im Ausland ist, muss
der Antrag für Visum F-1 beim amerikanischen Konsulat
eingereicht werden. Wenn der Antrag akzeptiert wird, bekommt der
Student einen Stempel in seinen Pass.
Ehepartner und Kinder des Student/inF-1
Ehepartner und abhängige Kinder eines
F-1 Studenten können einen F-2 Status erhalten. Sie
können gleichzeitig mit dem Studenten oder zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen. Wenn sie den F-2
Status zu einem späteren Zeitpunkt beantragen,
benötigen sie ihr eigenes I-20 Formular. Sie müssen
dem INS auch den Beweis liefern, dass Sie genügend finanzielle Mittel haben um sich selbst zu
unterstützen, da ihnen nicht gestattet ist mit einem F-2
Status in den U.S. zu arbeiten.
Arbeiten mit einem Visum F-1
-
Campus-Beschäftigung
– einem F-1 Studenten wird erlaubt bis zu 20
Stundenwöchentlich während der
regelmäßigen
Semester zu arbeiten und ganztägig während der
Ferien.
-
Lehrplanmäβige Praktische
Ausbildung - diese besteht aus kooperativen
Ausbildungs-Programmen und Praktika. Sie müssen an einem
Arbeitsstudienprogramm teilnehmen, das Teil eines regulären
Kurses ist oder eine Grad Voraussetzung ist. Um an der praktischen
Ausbildung teilnehmen zu dürfen,
müssen
Sie eine Genehmigung von Ihrem Studentenberater für
Ausländer
bekommen.
-
Praktische Ausbildung vor Studiums-Abschluss
– einem F-1 Studenten wird erlaubt, für
20 Stunden die Woche auβerhalb des Campus in seinem
Spezialgebiet zu arbeiten während
die Schule im Gange ist. Er darf während
der Ferien auch ganztägig
arbeiten, solange er beabsichtigt, sich für
das folgende Semester zu registrieren.
Die Zeit, die mit Praktischer Ausbildung vor
Studiums-Abschluss verbracht wurde, wird von den 12 Monaten abgezogen,
die einem für eine ganztägige Beschäftigung
zur Verfügung stehen, nachdem das Studium beendet ist. Zum
Beispiel, wenn Sie 8 Monate lang 20 Stunden pro Woche gearbeitet haben,
werden Ihnen von den 12 Monaten, die Ihnen zur Verfügung stehen, 4 Monate abgezogen.
Um zu bestätigen, dass die Beschäftigung direkt mit
Ihrem Hauptstudienbereich zusammen hängt, muss Ihr
Studentenberater für Ausländer das Formular I-538 ausfüllen.
- Arbeitsgenehmigung
als Folge ernster finanzieller Not
- wenn unvorhersehbare Umstände eine Änderung in
Ihrer finanziellen Situation bewirken, können Sie eine
Erlaubnis erhalten, weg vom Campus zu arbeiten. Ihnen wird erlaubt, bis
zu 20 Stunden pro Woche während des regulären
Semesters zu arbeiten und ganztägig während der
Ferien. Beispiele unvorhersehbarer Umstände sind: Verlust
Ihrer finanziellen Mittel oder Ihrer Campus Arbeit, ohne dass es Ihre
Schuld wäre,
eine unerwartete und plötzliche Zunahme Ihrer Lebenskosten
oder der Studienkosten, eine erhebliche Wertverminderung Ihrer
Heimatlandwährung, große medizinische Unkosten oder
ein groβer finanzieller Verlust Ihres Bürgen.
Sie
müssen ein akademisches Jahr im Status F-1
durchgeführt haben, um zu qualifizieren.

- Praktische
Ausbildung nach Studiums-Abschluss: F-1 Studenten haben für
12 Monate die Berechtigung einer praktischen Ausbildung.
Im
Fall, dass Sie bereits für
12 Monate oder mehr eine ganzzeitliche praktische Ausbildung gehabt
haben, sind Sie nicht mehr berechtigt eine weitere praktische
Ausbildung zu machen.
Die
Zeit, die Sie vor Beendigung des Studiums mit praktischer Ausbildung
verbracht haben, wird auch vom 12 Monat Maximum abgezogen.
Sie
werden nur einmal für eine praktische Ausbildung in Frage
kommen nach der Beendigung Ihres Studiums. Sie müssen
diese weitere praktische Ausbildung binnen 12 Monaten vollenden,
innerhalb einer 14-monatigen Frist nach Abschluss Ihres Studiums.
Wie beginnt man?
Um
um eine Haltervereinbarung zu bitten oder jemand mit dir in Verbindung
treten zu lassen um deinen Fall zu besprechen, kannst du unser
Büro an
benennen:
Telefon:
1-718-397-0530
Kostenfrei:
1-877-877-7680
wechselweise kannst du E-mail wir an:
usavisacenter@tancinc.net
oder
du kannst die Form unten ausfüllen und einreichen:
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